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PPWR · Verordnung (EU) 2025/40

Die neue Verpackungsverordnung ist bereits in Kraft.

Sie gilt ab dem 12. August 2026. Die strengsten Ziele kommen 2030. Ist Ihre Palette bereit?

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Kurz gesagt

Was die PPWR
von Palettenversendern verlangt.

Ab 2030

Verpackung auf das Minimum reduziert

Gewicht und Volumen der Verpackung müssen auf das zum Schutz des Produkts nötige Minimum begrenzt sein.

Ab 2030

Rezyklatanteil

Mindestanteile an Rezyklat in Kunststoffverpackungen: 35 % für die meisten Verpackungen.

Ab 2030

Wiederverwendung im Transport

Wiederverwendungsziele für Transportverpackungen. Palettenstretchfolie und Umreifungsbänder sind von der 100-%-Wiederverwendungspflicht ausgenommen (delegierter Rechtsakt 2026).

Ab 2030

Recyclingfähigkeit

Jede Verpackung muss recyclinggerecht gestaltet sein, mit Leistungsklassen.

Die entscheidende Frage

Können Sie nachweisen,
dass Ihre Verpackung das notwendige Minimum ist?

Das Prinzip ist einfach: keine überflüssige Verpackung. Es nachzuweisen ist etwas anderes. Dafür braucht es Messungen.

Wir messen

Gramm Folie pro Palette und Haltekraft, vorher und nachher.

Wir testen

Ladungsstabilität nach EUMOS 40509 und EN 12195-1.

Wir dokumentieren

Der Pallet Passport: Daten und Hinweise für jede typische Palette.

Was Sie schon heute tun können

Erst reduzieren.
Dann besser recyceln.

1
Entfernen Sie überflüssige Folie
Bis zu 60 % weniger Kunststoff pro Palette.
2
Wechseln Sie zu einer Folie mit Rezyklat
Unsere enthält 30 % LDPE-Rezyklat aus Post-Industrial-Abfällen.
3
Halten Sie alles schriftlich fest
Tests und Pallet Passport als Dokumentation.

Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur Verordnung (EU) 2025/40 und stellt keine Rechtsberatung dar. Konkrete Fristen und Pflichten hängen von der Verpackungsart und den Durchführungsrechtsakten der Europäischen Kommission ab.

Wie viel Folie verschwenden Sie?

Wir sorgen für weniger kg. Und weniger €.

Kostenlose Abroller und kostenlose Schulung der Mitarbeiter.