Die neue Verpackungsverordnung ist bereits in Kraft.
Sie gilt ab dem 12. August 2026. Die strengsten Ziele kommen 2030. Ist Ihre Palette bereit?
Demo vereinbarenWas die PPWR
von Palettenversendern verlangt.
Verpackung auf das Minimum reduziert
Gewicht und Volumen der Verpackung müssen auf das zum Schutz des Produkts nötige Minimum begrenzt sein.
Rezyklatanteil
Mindestanteile an Rezyklat in Kunststoffverpackungen: 35 % für die meisten Verpackungen.
Wiederverwendung im Transport
Wiederverwendungsziele für Transportverpackungen. Palettenstretchfolie und Umreifungsbänder sind von der 100-%-Wiederverwendungspflicht ausgenommen (delegierter Rechtsakt 2026).
Recyclingfähigkeit
Jede Verpackung muss recyclinggerecht gestaltet sein, mit Leistungsklassen.
Können Sie nachweisen,
dass Ihre Verpackung das notwendige Minimum ist?
Das Prinzip ist einfach: keine überflüssige Verpackung. Es nachzuweisen ist etwas anderes. Dafür braucht es Messungen.
Wir messen
Gramm Folie pro Palette und Haltekraft, vorher und nachher.
Wir testen
Ladungsstabilität nach EUMOS 40509 und EN 12195-1.
Wir dokumentieren
Der Pallet Passport: Daten und Hinweise für jede typische Palette.
Erst reduzieren.
Dann besser recyceln.
Bis zu 60 % weniger Kunststoff pro Palette.
Unsere enthält 30 % LDPE-Rezyklat aus Post-Industrial-Abfällen.
Tests und Pallet Passport als Dokumentation.
Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur Verordnung (EU) 2025/40 und stellt keine Rechtsberatung dar. Konkrete Fristen und Pflichten hängen von der Verpackungsart und den Durchführungsrechtsakten der Europäischen Kommission ab.
Wie viel Folie verschwenden Sie?
Wir sorgen für weniger kg. Und weniger €.
Kostenlose Abroller und kostenlose Schulung der Mitarbeiter.